Eine solche ist jedoch sehr empfehlenswert, da ein Schaden am fremden Eigentum durch Sie oder ein anderes Familienmitglied schnell entstanden ist. Und das kann teuer werden.
Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, muss nicht selbst für unbeabsichtigte Schäden am fremden Eigentum aufkommen.
Eine Privathaftpflicht kann Folgendes abdecken:
- Schäden bis zu einer Garantiesumme von 5 oder 10 Millionen Franken.
- Schäden durch Privatpersonen, auch als Mieter, Immobilienbesitzer, Tierhalter, Velofahrer oder Sportler.
- gelegentliches Lenken fremder Motorfahrzeuge und Schäden an anvertrauten Sachen.
- Familienangehörige, die in einem Haushalt zusammenleben, wenn eine Familienversicherung abgeschlossen wurde.
- selbstständige, berufliche Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 20’000 Franken.