- Staatliche Vorsorge in Form einer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), einer Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen zur Sicherstellung eines Existenzminimums. Der minimal notwenige Lebensbedarf wird damit gedeckt.
- Berufliche Vorsorge, die auf dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge sowie dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung basiert. Das Ziel ist hier der Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter.
- Private Vorsorge – damit Sie Ihren Ruhestand noch mehr geniessen können.